Rechtssatz
Schließt eine Kommanditgesellschaft eine Kaskoversicherung ab, ist nicht nur der persönlich haftende Gesellschafter, sondern auch der Kommanditist Mitversicherter aus diesem Vertrag. Demnach ist en Regress nach § 67 Abs 1 VersVG gegen ihn ausgeschlossen.Schließt eine Kommanditgesellschaft eine Kaskoversicherung ab, ist nicht nur der persönlich haftende Gesellschafter, sondern auch der Kommanditist Mitversicherter aus diesem Vertrag. Demnach ist en Regress nach Paragraph 67, Absatz eins, VersVG gegen ihn ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080394Dokumentnummer
JJR_19790705_OGH0002_0070OB00036_7900000_002