RS OGH 1979/8/6 9Os123/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.08.1979
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Norm

StPO §254 Abs2
StPO §281 Abs1 Z4

Rechtssatz

Besichtigung des Tatorts durch den Vorsitzenden vor der Hauptverhandlung entspricht nicht einem beantragten Lokalaugenschein, bei dem alle Mitglieder des Senats die Möglichkeit einer eigenen Meinungsbildung haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0098205

Dokumentnummer

JJR_19790806_OGH0002_0090OS00123_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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