RS OGH 1979/8/30 6Ob653/79, 3Ob580/84, 5Ob545/89, 6Ob137/10f, 4Ob70/21d

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Veröffentlicht am 30.08.1979
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Norm

ABGB §1097

Rechtssatz

Haben die Partner eines Bestandvertrages hinsichtlich des Ersatzes des vom Bestandnehmer mit Zustimmung des Bestandgebers während des Vertragsverhältnisses für das Bestandobjekt getätigten Aufwandes eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen und wird der Ersatzanspruch daraus abgeleitet, ist die Bestimmung des § 1097 ABGB nicht heranzuziehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0020545

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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