RS OGH 1985/4/16 10Os104/79, 10Os24/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.1979
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Norm

StPO §44 Abs2
  1. StPO § 44 heute
  2. StPO § 44 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004
  3. StPO § 44 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 762/1996
  4. StPO § 44 gültig von 01.03.1988 bis 28.02.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Voraussetzungen, unter denen die Urteilszustellung an den seinerzeit gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellten Verteidiger, dessen Auftrag jedoch inzwischen durch die Wahl eines Verteidigers erloschen (und durch dessen Vollmachtskündigung nicht wiederhergestellt) war, dennoch (ohne Beschwerde gemäß § 33 StPO) toleriert werden kann.Voraussetzungen, unter denen die Urteilszustellung an den seinerzeit gemäß Paragraph 41, Absatz 2, StPO bestellten Verteidiger, dessen Auftrag jedoch inzwischen durch die Wahl eines Verteidigers erloschen (und durch dessen Vollmachtskündigung nicht wiederhergestellt) war, dennoch (ohne Beschwerde gemäß Paragraph 33, StPO) toleriert werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0096740

Dokumentnummer

JJR_19790905_OGH0002_0100OS00104_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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