RS OGH 2016/8/30 4Ob108/79, 10ObS158/89, 10ObS246/89, 10ObS328/89, 10ObS446/89, 10ObS443/89, 10ObS11

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Veröffentlicht am 25.09.1979
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Rechtssatz

Der Begriff "nach freier Überzeugung" in § 273 ZPO ist nicht derselbe wie in § 272 Abs 1 ZPO. Es handelt sich in § 273 ZPO nicht um richterliche Beweiswürdigung, sondern um die Einräumung eines gesetzlichen gebundenen Ermessen.Der Begriff "nach freier Überzeugung" in Paragraph 273, ZPO ist nicht derselbe wie in Paragraph 272, Absatz eins, ZPO. Es handelt sich in Paragraph 273, ZPO nicht um richterliche Beweiswürdigung, sondern um die Einräumung eines gesetzlichen gebundenen Ermessen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0040301

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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