RS OGH 2025/10/30 5Ob692/79; 5Ob75/88; 3Ob34/94; 7Ob75/98z; 9Ob237/02x; 3Ob53/07a; 6Ob249/10a; 10Ob3

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Veröffentlicht am 16.10.1979
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Rechtssatz

Ein Pfandrecht kann auch für bedingte und künftige Forderungen wirksam bestellt werden, sofern diese ausreichend bestimmbar sind; die Pfandklage kann allerdings vor der Entstehung der Forderung nicht erhoben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011375

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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