RS OGH 1979/11/6 2Ob104/79 (2Ob105/79)

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Veröffentlicht am 06.11.1979
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Norm

ABGB §1310
StVO §3 Ca
StVO §19 Abs5
StVO §65 Ca

Rechtssatz

Bei der Regelung des § 19 Abs 5 StVO handelt es sich um eine der wichtigsten und grundlegenden Fahrregeln, deren Beachtung von einem knapp über zwölfjährigen Radfahrer erwartet werden kann.Bei der Regelung des Paragraph 19, Absatz 5, StVO handelt es sich um eine der wichtigsten und grundlegenden Fahrregeln, deren Beachtung von einem knapp über zwölfjährigen Radfahrer erwartet werden kann.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 104/79
    Entscheidungstext OGH 06.11.1979 2 Ob 104/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0027772

Dokumentnummer

JJR_19791106_OGH0002_0020OB00104_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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