Rechtssatz
Bei der Regelung des § 19 Abs 5 StVO handelt es sich um eine der wichtigsten und grundlegenden Fahrregeln, deren Beachtung von einem knapp über zwölfjährigen Radfahrer erwartet werden kann.Bei der Regelung des Paragraph 19, Absatz 5, StVO handelt es sich um eine der wichtigsten und grundlegenden Fahrregeln, deren Beachtung von einem knapp über zwölfjährigen Radfahrer erwartet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0027772Dokumentnummer
JJR_19791106_OGH0002_0020OB00104_7900000_001