RS OGH 1979/11/21 3Ob129/79, 7Ob722/87, 3Ob297/05f, 7Ob225/10d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.11.1979
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Norm

EO §65 F
EO §78
JN §24 Abs2

Rechtssatz

Die Entscheidung über die Ablehnung eines Exekutionsrichters ist kein "im Exekutionsverfahren" (§ 65 Abs 1 EO) ergangener Beschluss über eine Exekutionssache; sie ergeht vielmehr aus Anlass und bei Gelegenheit eines Exekutionsverfahrens nach den Vorschriften der §§ 19 bis 25 JN).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002586

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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