Norm
ABGB §1295 Ia5Rechtssatz
Hat ein selbständiger Gewerbetreibender Mehrarbeit (Überstunden" und Wochenendarbeit) zur Vermeidung eines Verdienstentganges eingesetzt, kann ihm der damit erzielte Betriebsgewinn auch nicht teilweise auf seinen Ersatzanspruch für diese Mehrarbeit angerechnet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0022764Im RIS seit
22.11.1979Zuletzt aktualisiert am
07.07.2025