RS OGH 2025/4/29 8Ob167/79; 2Ob81/83; 2Ob25/25b

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Veröffentlicht am 22.11.1979
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Norm

ABGB §1295 Ia5
  1. ABGB § 1295 heute
  2. ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Hat ein selbständiger Gewerbetreibender Mehrarbeit (Überstunden" und Wochenendarbeit) zur Vermeidung eines Verdienstentganges eingesetzt, kann ihm der damit erzielte Betriebsgewinn auch nicht teilweise auf seinen Ersatzanspruch für diese Mehrarbeit angerechnet werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 167/79
    Entscheidungstext OGH 22.11.1979 8 Ob 167/79
  • 2 Ob 81/83
    Entscheidungstext OGH 12.04.1983 2 Ob 81/83
    Auch; Beisatz: Dieser Rettungsaufwand ist bis zur Höhe der Kosten für eine Ersatzkraft zu ersetzen. (T1) Veröff: ZVR 1984/177 S 185
  • RS0022764">2 Ob 25/25b
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 29.04.2025 2 Ob 25/25b
    vgl; Beisatz wie T1
    Beisatz: Hier: Zur Abgrenzung von einem Rettungsaufwand und verletzungsbedingter Notwendigkeit der Beiziehung von Ersatzkräften im landwirtschaftlichen Betrieb des Klägers. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0022764

Im RIS seit

22.11.1979

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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