Norm
EO §381 Z1 BRechtssatz
Die mit der ordnungsgemäßen Benützung einer Sache verbundene normale Abnützung ist ebensowenig eine die Verwirklichung des Herausgabeanspruches gefährdende Zustandsveränderung iSd § 381 Z 1 EO wie die abstrakte Möglichkeit einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung; nur eine übermäßige Abnützung - insbesondere durch schonungslosen Gebrauch, mangelhafte Pflege oder dergleichen - oder eine zweckwidrige Verwendung des betreffenden Gegenstandes kann im Einzelfall die Annahme einer derartigen Gefährdung rechtfertigen (hier: Klassieranlage in Schottergrube).Die mit der ordnungsgemäßen Benützung einer Sache verbundene normale Abnützung ist ebensowenig eine die Verwirklichung des Herausgabeanspruches gefährdende Zustandsveränderung iSd Paragraph 381, Ziffer eins, EO wie die abstrakte Möglichkeit einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung; nur eine übermäßige Abnützung - insbesondere durch schonungslosen Gebrauch, mangelhafte Pflege oder dergleichen - oder eine zweckwidrige Verwendung des betreffenden Gegenstandes kann im Einzelfall die Annahme einer derartigen Gefährdung rechtfertigen (hier: Klassieranlage in Schottergrube).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0005158Dokumentnummer
JJR_19791127_OGH0002_0040OB00580_7900000_001