RS OGH 2023/1/25 2Ob561/79, 7Ob174/22x

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Veröffentlicht am 04.12.1979
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Rechtssatz

Der außerbücherliche Eigentümer (hier: noch nicht eingetragene Käufer) ist Nebenberechtigter im Sinne der § 5 EisbEG, da ihm obligatorische Nutzungsrechte und Gebrauchsrechte wie einem Eigentümer zustehen.Der außerbücherliche Eigentümer (hier: noch nicht eingetragene Käufer) ist Nebenberechtigter im Sinne der Paragraph 5, EisbEG, da ihm obligatorische Nutzungsrechte und Gebrauchsrechte wie einem Eigentümer zustehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0057992

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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