Rechtssatz
Der außerbücherliche Eigentümer (hier: noch nicht eingetragene Käufer) ist Nebenberechtigter im Sinne der § 5 EisbEG, da ihm obligatorische Nutzungsrechte und Gebrauchsrechte wie einem Eigentümer zustehen.Der außerbücherliche Eigentümer (hier: noch nicht eingetragene Käufer) ist Nebenberechtigter im Sinne der Paragraph 5, EisbEG, da ihm obligatorische Nutzungsrechte und Gebrauchsrechte wie einem Eigentümer zustehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0057992Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023