RS OGH 2008/12/9 1Ob646/79, 5Ob168/08d

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Veröffentlicht am 14.12.1979
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Rechtssatz

Bei Unmöglichkeit der körperlichen Übertragung ist auch an eine durch die Beschaffenheit der Sache gegebene Unzweckmäßigkeit der körperlichen Übergabe zu denken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011171

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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