RS OGH 1980/1/8 9Os94/79, 15Os6/11p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.01.1980
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Norm

StGB §105 F
StPO §281 Abs1 Z5 B

Rechtssatz

Begehen Mittäter im bewussten und gewollten Zusammenwirken eine Nötigung, ist eine Erörterung im Urteil über die Eignung des von einem von ihnen geleisteten Tatbeitrags, dem Bedrohten gegründete Besorgnis einzuflösen, entbehrlich, wenn diese Eignung schon der Drohung des anderen zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0093550

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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