Norm
EO §394Rechtssatz
Der Ersatz der Vermögensnachteile nach § 394 EO umfaßt nicht allein eigentliche Schadloshaltung, sondern auch den entgangenen Gewinn.Der Ersatz der Vermögensnachteile nach Paragraph 394, EO umfaßt nicht allein eigentliche Schadloshaltung, sondern auch den entgangenen Gewinn.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0005718Dokumentnummer
JJR_19800124_OGH0002_0080OB00520_7900000_001