RS OGH 1985/11/7 1Ob791/79; 3Ob600/83; 5Ob530/84; 7Ob625/85

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Veröffentlicht am 30.01.1980
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Rechtssatz

Eine allfällige Aufklärungspflicht der Bank hat insbesondere im Bankgeheimnis, das eine der Grundlagen des bankgeschäftlichen Verkehrs ist und auch schon vor dem neuen KWG war, ihre Grenzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0026761

Im RIS seit

30.01.1980

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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