RS OGH 2006/8/3 1Ob791/79; 3Ob600/83; 1Ob353/97m; 8Ob221/01k; 8Ob96/05h

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Veröffentlicht am 30.01.1980
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Rechtssatz

Die erfolgreiche Anfechtung des Titels zu einer Eigentumsübertragung wegen Willensmängeln hat zur Folge, daß der Veräußerer sein Eigentum nicht verloren hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011105

Im RIS seit

30.01.1980

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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