RS OGH 1980/3/18 9Os183/79, 11Os148/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1980
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Norm

StPO §277
StPO §281 Abs1 Z4 B

Rechtssatz

Die Aufnahme eines abgesonderten Protokolls mit einem Zeugen wegen Verdachts der wissentlich falschen Aussage liegt im Ermessen des Vorsitzenden; die Abweisung eines darauf abzielenden Antrages stellt daher keine Nichtigkeit dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0099086

Dokumentnummer

JJR_19800318_OGH0002_0090OS00183_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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