Norm
ABGB §1295 IId2Rechtssatz
Wird während der Bauarbeiten zur Errichtung von Verkehrseinrichtungen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, stellen sie ein Verkehrshindernis im Sinne des § 89 Abs 1 StVO dar.Wird während der Bauarbeiten zur Errichtung von Verkehrseinrichtungen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, stellen sie ein Verkehrshindernis im Sinne des Paragraph 89, Absatz eins, StVO dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0023862Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2023