RS OGH 2020/11/27 8Ob235/79; 2Ob298/00p; 2Ob8/20w

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Veröffentlicht am 20.03.1980
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Norm

ABGB §1295 IId2
StVO §89 Abs1
  1. ABGB § 1295 heute
  2. ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Wird während der Bauarbeiten zur Errichtung von Verkehrseinrichtungen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, stellen sie ein Verkehrshindernis im Sinne des § 89 Abs 1 StVO dar.Wird während der Bauarbeiten zur Errichtung von Verkehrseinrichtungen die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, stellen sie ein Verkehrshindernis im Sinne des Paragraph 89, Absatz eins, StVO dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0023862

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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