RS OGH 1980/4/10 7Ob792/79, 3Ob3/11d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.1980
beobachten
merken

Norm

ABGB §170 C
ABGB §176 B

Rechtssatz

Anlässlich der Entscheidung über Pflege und Erziehung kann der Auftrag erteilt werden, dass der Gesundheitszustand des Kindes und des Erziehungsberechtigten laufend zu überprüfen ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 792/79
    Entscheidungstext OGH 10.04.1980 7 Ob 792/79
    Veröff: EFSlg 35985
  • 3 Ob 3/11d
    Entscheidungstext OGH 06.07.2011 3 Ob 3/11d
    Vgl; Beisatz: Auf eine psychotherapeutische Behandlung des einsichts- und urteilsfähigen Kindes ist § 146c ABGB zumindest analog anzuwenden. Ohne Einwilligung des Kindes kann dem Obsorgeberechtigten eine Behandlung nicht gemäß § 176 Abs 1 ABGB aufgetragen werden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048559

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten