Norm
ABGB §170 CRechtssatz
Anlässlich der Entscheidung über Pflege und Erziehung kann der Auftrag erteilt werden, dass der Gesundheitszustand des Kindes und des Erziehungsberechtigten laufend zu überprüfen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048559Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.08.2011