Rechtssatz
Der Vertrag über eine schon beziehbare Eigentumswohnung ist ein Kaufvertrag; die Verpflichtung des Käufers, in die vom Wohnungseigentumsorganisator abgeschlossenen Werkverträge einzutreten und damit Gewährleistungsansprüche nur gegen den Werkunternehmer geltend zu machen, verstößt gegen § 24 Abs 1 Z 4 WEG 1975.Der Vertrag über eine schon beziehbare Eigentumswohnung ist ein Kaufvertrag; die Verpflichtung des Käufers, in die vom Wohnungseigentumsorganisator abgeschlossenen Werkverträge einzutreten und damit Gewährleistungsansprüche nur gegen den Werkunternehmer geltend zu machen, verstößt gegen Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer 4, WEG 1975.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019662Dokumentnummer
JJR_19800416_OGH0002_0010OB00784_7900000_003