Rechtssatz
Die Vorschrift des § 93 Abs 1 StVO stellt ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB dar, sodass derjenige, der die Schutznorm übertreten hat, beweisen muss, dass der Schaden auch ohne dieser Übertretung eingetreten wäre.Die Vorschrift des Paragraph 93, Absatz eins, StVO stellt ein Schutzgesetz im Sinne des Paragraph 1311, ABGB dar, sodass derjenige, der die Schutznorm übertreten hat, beweisen muss, dass der Schaden auch ohne dieser Übertretung eingetreten wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0027561Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2016