RS OGH 1980/4/23 3Ob540/79, 7Ob612/83, 2Ob504/93, 1Ob273/97x, 7Ob136/02d

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Veröffentlicht am 23.04.1980
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Norm

ABGB §928
HGB §377 B

Rechtssatz

Ein verborgener Mangel ist ein Mangel, der sich in einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellen läßt und der dem Käufer bei Ablieferung der Ware auch tatsächlich nicht bekannt geworden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018522

Dokumentnummer

JJR_19800423_OGH0002_0030OB00540_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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