RS OGH 1980/4/24 7Ob576/80 (7Ob577/80), 8Ob546/80, 1Ob788/80, 7Ob624/85, 8Ob569/86, 6Ob649/88, 8Ob61

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Veröffentlicht am 24.04.1980
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Norm

ABGB §170 C

Rechtssatz

Jahrelange gute Pflege und Betreuung des Kindes durch seine Großeltern kann dem Begehren der Mutter - welcher das primäre Sorgerecht nicht entzogen war - auf Übergabe des Kindes nicht im Wege stehen, wenn keine konkreten Anhaltspunkte gegen die Fähigkeit der Mutter zur Erziehung des Kindes vorhanden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048563

Dokumentnummer

JJR_19800424_OGH0002_0070OB00576_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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