Norm
ABGB §170 CRechtssatz
Jahrelange gute Pflege und Betreuung des Kindes durch seine Großeltern kann dem Begehren der Mutter - welcher das primäre Sorgerecht nicht entzogen war - auf Übergabe des Kindes nicht im Wege stehen, wenn keine konkreten Anhaltspunkte gegen die Fähigkeit der Mutter zur Erziehung des Kindes vorhanden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048563Dokumentnummer
JJR_19800424_OGH0002_0070OB00576_8000000_001