Norm
AngG §29 Abs1 II4Rechtssatz
Auch wenn ein Anspruch auf Urlaubsentschädigung im Fall eines gerechtfertigten Austrittes nach § 25 KO nicht auf § 9 UrlG gestützt werden kann (kein offener Urlaubsanspruch im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses), kann er auf § 29 AngG gestützt werden.Auch wenn ein Anspruch auf Urlaubsentschädigung im Fall eines gerechtfertigten Austrittes nach Paragraph 25, KO nicht auf Paragraph 9, UrlG gestützt werden kann (kein offener Urlaubsanspruch im Zeitpunkt der Auflösung des Arbeitsverhältnisses), kann er auf Paragraph 29, AngG gestützt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Angestellte, Schadenersatz, Ersatzpflicht, Ersatzanspruch, Insolvenz, Konkurs, KündigungsentschädigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028690Dokumentnummer
JJR_19800429_OGH0002_0040OB00054_8000000_001