RS OGH 1990/9/12 9Os53/80, 11Os83/90

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Veröffentlicht am 13.05.1980
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Rechtssatz

Wird in Mißhandlungstendenz ein - wenn auch nicht nachdrücklicher - Messerstich in die Herzgegend eines Menschen geführt, so ist die mögliche Todesfolge als vorhersehbar anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0089228

Dokumentnummer

JJR_19800513_OGH0002_0090OS00053_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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