RS OGH 1980/5/14 1Ob557/80 (1Ob609/80), 8Ob503/82, 8Ob635/84, 7Ob42/14y

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Veröffentlicht am 14.05.1980
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Norm

ABGB §154 Abs2 G
ABGB §167 Abs2 idF KindNamRÄG 2013
ABGB §181

Rechtssatz

§ 154 Abs 2 ABGB enthält eine taxative Aufzählung; Adoptionsverträge fallen daher nicht unter diese Gesetzesstelle. Die Interessen des Elternteiles, der den Adoptionsvertrag nicht unterfertigte, werden durch die Bestimmung des § 181 ABGB über das Zustimmungsrecht gewahrt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048133

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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