RS OGH 2024/9/3 3Ob536/80; 3Ob538/82; 1Ob579/83; 1Ob584/84; 3Ob555/84; 5Ob501/87; 6Ob712/87; 6Ob554/

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Veröffentlicht am 14.05.1980
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Rechtssatz

Eine Naturalteilung ist unmöglich, wenn die Sache nicht ohne wesentliche Wertminderung geteilt werden kann oder wenn einer Teilung rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Dies wird in der Regel bei einem einzelnen Gebäude der Fall sein. Ähnliches kann sich bei einer ganz oder überwiegend verbauten Liegenschaft aus der Art der Verbauung ergeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0013230

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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