Norm
EO §355 IIRechtssatz
Kann eine Unterlassungsexekution nach § 355 EO mangels eines tauglichen Exekutionstitels nicht bewilligt werden, dann fehlt auch die rechtliche Grundlage für eine Anordnung nach § 356 EO.Kann eine Unterlassungsexekution nach Paragraph 355, EO mangels eines tauglichen Exekutionstitels nicht bewilligt werden, dann fehlt auch die rechtliche Grundlage für eine Anordnung nach Paragraph 356, EO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0004551Dokumentnummer
JJR_19800514_OGH0002_0030OB00030_8000000_001