Norm
ASVG §176 Abs1 Z6Rechtssatz
Auch bei einem Werkvertrag kann der Besteller vorübergehend eine dem Betrieb des Unternehmers zuzuordnende Tätigkeit verrichten, wie sie sonst ein nach § 4 ASVG Versicherter ausübt. Dies geschieht dann, wenn der Besteller seinen persönlichen Lebensbereich und die Sphäre seines eigenen Aufgabenbereiches verlässt und sich in den Bereich der vertraglich dem Unternehmer obliegenden Aufgaben einordnet.Auch bei einem Werkvertrag kann der Besteller vorübergehend eine dem Betrieb des Unternehmers zuzuordnende Tätigkeit verrichten, wie sie sonst ein nach Paragraph 4, ASVG Versicherter ausübt. Dies geschieht dann, wenn der Besteller seinen persönlichen Lebensbereich und die Sphäre seines eigenen Aufgabenbereiches verlässt und sich in den Bereich der vertraglich dem Unternehmer obliegenden Aufgaben einordnet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0084149Im RIS seit
20.05.1980Zuletzt aktualisiert am
11.12.2023