Norm
StGB §146 ERechtssatz
Damit ein Betrug nach § 166 StGB privilegiert ist, muß nur der Geschädigte, nicht auch der Getäuschte Familienangehöriger sein.Damit ein Betrug nach Paragraph 166, StGB privilegiert ist, muß nur der Geschädigte, nicht auch der Getäuschte Familienangehöriger sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094490Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.11.2019