RS OGH 1980/6/24 5Ob642/80, 2Ob146/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1980
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Norm

ZPO §467 Cb3
ZPO §506 Cb3

Rechtssatz

Enthält die Revisionsschrift sowohl einen bestimmten (oder bestimmbaren) als auch einen unbestimmten Revisionsantrag, dann ist sie zwar nicht zu verwerfen, die dem unbestimmten Revisionsantrag zuzuordnenden Revisionsausführungen sind aber einer meritorischen Behandlung entzogen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0041766

Dokumentnummer

JJR_19800624_OGH0002_0050OB00642_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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