Norm
StVO §17 Abs4Rechtssatz
Überfährt ein Kraftfahrzeuglenker beim Vorbeifahren an nach § 18 Abs 3 StVO angehaltenen Fahrzeugen zum Teil die Fahrbahnmitte, dann ist sein Verstoß gegen § 17 Abs 4 StVO (iF 6.Nov) dem Verstoß des wartepflichtigen Querverkehrs gegen § 19 Abs 4 gegenüberzustellen (Hier: 3 : 1 zu Lasten des den Vorrang verletzenden Verkehrsteilnehmers, ähnlich wie 8 Ob 224/79).Überfährt ein Kraftfahrzeuglenker beim Vorbeifahren an nach Paragraph 18, Absatz 3, StVO angehaltenen Fahrzeugen zum Teil die Fahrbahnmitte, dann ist sein Verstoß gegen Paragraph 17, Absatz 4, StVO (iF 6.Nov) dem Verstoß des wartepflichtigen Querverkehrs gegen Paragraph 19, Absatz 4, gegenüberzustellen (Hier: 3 : 1 zu Lasten des den Vorrang verletzenden Verkehrsteilnehmers, ähnlich wie 8 Ob 224/79).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0074436Dokumentnummer
JJR_19800626_OGH0002_0080OB00091_8000000_001