RS OGH 2019/2/27 1Ob803/79; 6Ob15/19b

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Veröffentlicht am 09.07.1980
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Rechtssatz

Ein Kaufpreis ist bestimmbar, wenn auf die Selbstkosten (hier: Baukosten eines Hauses mit Eigentumswohnungen) des Verkäufers abgestellt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020018

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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