RS OGH 1980/9/4 12Os44/80, 13Os115/83

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Veröffentlicht am 04.09.1980
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Norm

StGB §304
StGB §307

Rechtssatz

Identität zwischen Geschenkgeber und einer Partei, deren Angelegenheiten von geschenkannehmenden Beamten zur selben Zeit dienstlich zu bearbeiten sind, ist weder nach Abs 1 noch nach Abs 2 des § 304 StGB erforderlich. Als Geschenkgeber kommt vielmehr, wie auch als Deliktssubjekt des § 307 StGB, überhaupt jede, wenn auch vom Amtsgeschäft selbst weder mittelbar noch unmittelbar betroffene, Person in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0096094

Dokumentnummer

JJR_19800904_OGH0002_0120OS00044_8000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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