RS OGH 1980/9/9 5Ob590/80, 1Ob701/85, 6Ob633/91

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Veröffentlicht am 09.09.1980
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Norm

ABGB §785
ABGB §951

Rechtssatz

Das Pflichtteilsrecht gibt einem bestimmten Personenkreis das Forderungsrecht auf einen Anteil vom Wert der Erbschaft, wobei unter den Voraussetzungen des § 785 ABGB die Pflichtteilserhöhung wegen Schenkungen vorgesehen ist, in deren Rahmen auch der geschenkte Teil einer gemischten Schenkung anrechenbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0012950

Dokumentnummer

JJR_19800909_OGH0002_0050OB00590_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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