RS OGH 1980/10/1 1Ob685/80, 1Ob759/81, 1Ob723/82, 10Ob2402/96z, 7Ob67/99z, 6Ob37/03i, 7Ob26/04f, 10O

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Veröffentlicht am 01.10.1980
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Norm

EheG §97

Rechtssatz

Auch Vereinbarungen über die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, die schon vor der Einleitung eines Verfahrens auf Scheidung der Ehe zustandekamen, stehen mit einem solchen Verfahren "in Zusammenhang", wenn damit die Regelung der Scheidungsfolgen der §§ 81 ff EheG beabsichtigt war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057618

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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