RS OGH 2020/5/25 1Ob685/80, 1Ob759/81, 1Ob723/82, 10Ob2402/96z, 7Ob67/99z, 6Ob37/03i, 7Ob26/04f, 10O

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Veröffentlicht am 01.10.1980
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Norm

EheG §97
  1. EheG § 97 heute
  2. EheG § 97 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009
  3. EheG § 97 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Auch Vereinbarungen über die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, die schon vor der Einleitung eines Verfahrens auf Scheidung der Ehe zustandekamen, stehen mit einem solchen Verfahren "in Zusammenhang", wenn damit die Regelung der Scheidungsfolgen der §§ 81 ff EheG beabsichtigt war.Auch Vereinbarungen über die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, die schon vor der Einleitung eines Verfahrens auf Scheidung der Ehe zustandekamen, stehen mit einem solchen Verfahren "in Zusammenhang", wenn damit die Regelung der Scheidungsfolgen der Paragraphen 81, ff EheG beabsichtigt war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057618

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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