RS OGH 2025/9/23 7Ob622/80; 7Ob770/82; 4Ob359/87; 6Ob559/89; 8Ob635/92; 5Ob227/98p; 1Ob134/06x; 5Ob1

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Veröffentlicht am 02.10.1980
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Rechtssatz

Ob ein aliud oder ein minus anzunehmen ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem gestellten Begehren und dem unter Berücksichtigung der rechtserzeugenden Tatsachen für berechtigt erachteten Anspruch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0041023

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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