Norm
StGB §108Rechtssatz
Eine Täuschung (im Sinne des § 146 StGB) als Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen kann nur gegenüber physischen Personen stattfinden.Eine Täuschung (im Sinne des Paragraph 146, StGB) als Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen kann nur gegenüber physischen Personen stattfinden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0093208Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.09.2011