Norm
AO §10Rechtssatz
Gesetzliche Pfandrechte insbesondere auch das des Rechtsanwalts nach § 19a RAO, können auch nach Konkurseröffnung entstehen und sind im Konkurs als Absonderungsrechte geltend zu machen (so schon SZ 8/278, andere Ansicht SZ 30/27 hinsichtlich des Ausgleichsverfahrens).Gesetzliche Pfandrechte insbesondere auch das des Rechtsanwalts nach Paragraph 19 a, RAO, können auch nach Konkurseröffnung entstehen und sind im Konkurs als Absonderungsrechte geltend zu machen (so schon SZ 8/278, andere Ansicht SZ 30/27 hinsichtlich des Ausgleichsverfahrens).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0051718Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.02.2012