Norm
ABGB §1155Rechtssatz
Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, in den Fällen des § 13 Abs 3 BAG über den danach auf die volle Lehrzeit fehlenden Zeitraum entweder einen neuen Lehrvertrag abzuschließen oder den bestehenden im Sinne einer entsprechenden Verlängerung zu ergänzen (Rechtslage nach Aufhebung des § 15 Abs 3 lit f BAG durch die Novelle BGBl 232/1978).Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, in den Fällen des Paragraph 13, Absatz 3, BAG über den danach auf die volle Lehrzeit fehlenden Zeitraum entweder einen neuen Lehrvertrag abzuschließen oder den bestehenden im Sinne einer entsprechenden Verlängerung zu ergänzen (Rechtslage nach Aufhebung des Paragraph 15, Absatz 3, Litera f, BAG durch die Novelle Bundesgesetzblatt 232 aus 1978,).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0021613Dokumentnummer
JJR_19801104_OGH0002_0040OB00106_8000000_001