Norm
ABGB §431Rechtssatz
Der bloße Berufung auf das Grundbuchsrecht geltende Publizitätsprinzip schützt schlechtgäubige Erwerber nicht. Die Unkenntnis eines nicht im Grundbuch aufscheinenden Rechtes bietet nämlich demjenigen keinen Schutz, der diese Unkenntnis verschuldet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011370Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.09.2016