RS OGH 1980/11/13 7Ob717/80, 7Ob522/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.11.1980
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Norm

ABGB §431
ABGB §442

Rechtssatz

Der bloße Berufung auf das Grundbuchsrecht geltende Publizitätsprinzip schützt schlechtgäubige Erwerber nicht. Die Unkenntnis eines nicht im Grundbuch aufscheinenden Rechtes bietet nämlich demjenigen keinen Schutz, der diese Unkenntnis verschuldet hat.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 717/80
    Entscheidungstext OGH 13.11.1980 7 Ob 717/80
    Veröff: EFSlg 35254
  • 7 Ob 522/83
    Entscheidungstext OGH 17.02.1983 7 Ob 522/83
    Beisatz: Guter Glaube kann aber nur dann angenommen werden, wenn keine Umstände vorliegen, die bei gehöriger Aufmerksamkeit Zweifel an der Richtigkeit des Grundbuchstandes erwecken. (T1);
    Veröff: SZ 56/26 = MietSlg 35001

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011370

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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