Norm
ABGB §1295 Ia5Rechtssatz
Für den vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten besteht nach dem UStG 1972 die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges und damit der Überwälzung der Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzuges auf den Staat; der Vorsteuerabzugsberechtigte braucht daher diesen Schadensteil nicht endgültig selbst zu tragen, sondern kann seinen Schaden durch Ausnützung der Vorsteuerabzugsmöglichkeit entsprechend geringer halten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0037888Dokumentnummer
JJR_19801120_OGH0002_0080OB00167_8000000_005