RS OGH 2025/6/26 1Ob768/80; 1Ob623/84; 4Ob81/85; 2Ob599/84; 6Ob714/87 (6Ob715/87); 5Ob572/88; 9ObA35

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Veröffentlicht am 26.11.1980
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Rechtssatz

Die Verweigerung der Unterbrechung ist nur in jenen Fällen anfechtbar, in denen das Gericht über die Vorfrage nicht selbst entscheiden darf, sondern das Verfahren bis zur Entscheidung einer anderer Behörde unterbrechen muss. Liegt ein solcher Ausnahmefall nicht vor, ist eine Anfechtung der Ablehnung der Unterbrechung ausgeschlossen, in welcher Form immer die Ablehnung ausgesprochen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0037020

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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