RS OGH 2025/1/21 7Ob711/80; 5Ob758/81; 6Ob512/88; 1Ob626/92; 10Ob58/05k; 6Ob109/05f; 3Ob17/07g; 7Ob1

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Veröffentlicht am 18.12.1980
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Rechtssatz

Haften dem Gläubiger mehrere Schuldner solidarisch (als Gesamtschuldner) für dieselbe Forderung, so steht es im Belieben des Gläubigers, in welcher Reihenfolge und in welchem Verhältnis er die einzelnen Mitschuldner in Anspruch nimmt. Allerdings kann der Gläubiger die Schuld nur einmal tatsächlich erhalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0017435

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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