Norm
ABGB §918 IcRechtssatz
Gerät der Käufer bezüglich der Annahme des Kaufgegenstandes in Gläubigerverzug und bezüglich der Zahlung des Kaufpreises in Schuldnerverzug, dann treffen die Rechtsfolgen beider Verzugsarten zusammen und können grundsätzlich nebeneinander geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0018542Dokumentnummer
JJR_19810113_OGH0002_0050OB00778_8000000_002