RS OGH 2016/2/25 1Ob33/80, 3Ob642/86, 14ObA80/87, 8Ob611/91, 7Ob632/95, 4Ob2017/96p, 6Ob2244/96k, 2O

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Veröffentlicht am 28.01.1981
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Rechtssatz

Der Regressanspruch des Mitschädigers gegen den Rechtsträger, dessen Organe einen Schaden mitverschuldeten, entsteht erst mit der tatsächlichen Zahlung; erst zu diesem Zeitpunkt beginnt die Verjährung des Regressanspruches.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0017390

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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