Norm
StGB §106 Abs1 Z3Rechtssatz
Einer Frau abgenötigte schriftliche Erklärung, daß sie sich verpflichte, ihr (ungeborenes) Kind nach der Entbindung dem Täter zu übergeben, ist Nötigung zu einer Handlung, die besonders wichtige (familiäre) Interessen ihrer Person verletzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0093040Dokumentnummer
JJR_19810224_OGH0002_0090OS00104_8000000_002