RS OGH 2018/6/21 12Os11/81; 14Os122/87; 15Os106/11v; 12Os46/18h

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Veröffentlicht am 12.03.1981
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Rechtssatz

Ein dem Tatbild des Betrugs entsprechender Erfolg im Inland tritt bei Vorlage gefälschter (Inlandsschecks) bei ausländischen Banken auch zufolge Schadensüberwälzung auf inländische Bankinstitute ein, mag auch der Betrug schon mit dem Eintritt des Vermögensschadens bei der ausländischen Bank vollendet gewesen sein. Hiebei braucht das inländische Bankinstitut zu einer Ersatzleistung rechtlich nicht verpflichtet gewesen sein, sofern eine solche nur den bestehenden Gepflogenheiten im internationalen Bankverkehr und in den Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Banken entsprach.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0092095

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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