RS OGH 1981/3/12 12Os11/81, 14Os122/87, 15Os106/11v, 12Os46/18h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1981
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Norm

StGB §62
StGB §67 Abs2
StGB §146 C3

Rechtssatz

Ein dem Tatbild des Betrugs entsprechender Erfolg im Inland tritt bei Vorlage gefälschter (Inlandsschecks) bei ausländischen Banken auch zufolge Schadensüberwälzung auf inländische Bankinstitute ein, mag auch der Betrug schon mit dem Eintritt des Vermögensschadens bei der ausländischen Bank vollendet gewesen sein. Hiebei braucht das inländische Bankinstitut zu einer Ersatzleistung rechtlich nicht verpflichtet gewesen sein, sofern eine solche nur den bestehenden Gepflogenheiten im internationalen Bankverkehr und in den Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Banken entsprach.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 11/81
    Entscheidungstext OGH 12.03.1981 12 Os 11/81
    Veröff: SSt 52/13
  • 14 Os 122/87
    Entscheidungstext OGH 21.10.1987 14 Os 122/87
    Vgl auch; Veröff: JBl 1988,659
  • 15 Os 106/11v
    Entscheidungstext OGH 20.12.2011 15 Os 106/11v
    Vgl auch; Beisatz: Bei Vollendung eines unmittelbaren Vermögensschadens im Ausland tritt bei Schadensüberwälzung ins Inland ein dem Tatbild des Betrugs entsprechender Erfolg auch im Inland ein. (T1)
  • 12 Os 46/18h
    Entscheidungstext OGH 21.06.2018 12 Os 46/18h
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0092095

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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