Norm
ABGB §1170a Abs2Rechtssatz
In der bloßen Mitteilung des Unternehmers, er könne die Preise seines Anbotes (Kostenvoranschlages) nicht halten, kann eine Anzeige einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages nicht erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0022047Dokumentnummer
JJR_19810507_OGH0002_0070OB00535_8100000_001