RS OGH 1981/5/7 7Ob535/81, 1Ob546/82, 9Ob201/98v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.1981
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Norm

ABGB §1170a Abs2

Rechtssatz

In der bloßen Mitteilung des Unternehmers, er könne die Preise seines Anbotes (Kostenvoranschlages) nicht halten, kann eine Anzeige einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung des Kostenvoranschlages nicht erblickt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0022047

Dokumentnummer

JJR_19810507_OGH0002_0070OB00535_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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