RS OGH 1981/5/14 7Ob614/81

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Veröffentlicht am 14.05.1981
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Norm

ABGB §144
ABGB §154 G
ABGB §176 B
JN §1 DIb1dd

Rechtssatz

Die spätere Aberkennung der Rechte nach § 144 ABGB kann nichts daran ändern, daß die Anschaffung von Möbeln für die Kinder zu einem Zeitpunkt, zu dem sich die Kinder bei der Mutter befanden und zu dem diese berechtigt war, sie zu vertreten (§ 154 Abs 1 ABGB) - also vor Aberkennung - , wenn dies eine über den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb hinausgehende Maßnahme war, eine Entscheidung des Gerichtes im außstrVerf erfordert.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 614/81
    Entscheidungstext OGH 14.05.1981 7 Ob 614/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0047908

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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